IK fordert Weitsicht bei Verpackungen
Ja zur Recyclingfähigkeit, Nein zu unrealistischen Rezyklateinsatzquoten
Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) begrüßt die geplanten einheitlichen Regeln für das Design-for-Recycling von Verpackungen, spricht sich aber gegen die vorgeschlagenen Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus. Das teilte der Verband in einer ersten Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine neue Verpackungsverordnung mit.
Chancen einheitlicher Regelung nutzen
Europäisch einheitliche Regeln für eine recyclingfähige Gestaltung von Verpackungen würden demnach die Kreislaufwirtschaft und den gemeinsamen EU-Binnenmarkt stärken. IK-Geschäftsführerin und Kreislaufwirtschaftsexpertin Dr. Isabell Schmidt sieht im Gebot der Verpackungsminimierung und der Mehrwegförderung Chancen für leichte und materialeffiziente Kunststoffverpackungen. Verbote bestimmter Verpackungsformate sollten mit Vorsicht und nur im Ausnahmefall per Gesetz geführt werden. Nach Meinung des IK lässt der Entwurf zu viel Spielraum für eine nachträgliche Erweiterung der Verbotsliste.
Auch ist für den Verband die vorgeschlagene Grundlage der Mehrweg-Quoten nicht nachvollziehbar. Gerade für gewerbliche und industrielle Transportverpackungen ist bereits sichergestellt, dass diese entweder wiederverwendet oder recycelt werden. Darüber hinaus sollten die Vorgaben materialneutral sein und nicht etwa Einweg-Kartonagen ausnehmen.
Versorgungssicherheit für Rezyklate gefordert
Quoten für den Rezyklateinsatz in kontakt-sensiblen Kunststoffverpackungen setzten zwar Investitionsimpluse für das Recycling, doch könnten diese nicht für alle Verpackungen gleichermaßen erfüllt werden. So befürchtet die Geschäftsführerin, dass es mangels geeigneter oder zugelassener Rezyklate zu Versorgungsengpässen kommen könnte. „Wir fordern daher Versorgungssicherheit, um Vermarktungsverboten und Risiken für die Lieferketten vorzubeugen“, so Schmidt.
Der Verband unterstützt die Idee finanzieller Anreizsysteme und will sich dafür einsetzen, dass sich eine solche Förderung auch bei Kunststoffverpackungen nach der Recyclingfähigkeit richtet. Die Recyclingfähigkeit einer Verpackung ist und bleibt die essentielle Voraussetzung der Kreislaufwirtschaft und muss als solche gefördert werden.
Quelle: IK